Im April 2020
Liebe Gartenfreunde,
auch unser Verein muss mit den Folgen von Corona fertig werden. Es ergeben sich folgende Änderungen:
Das Vereinsheim bleibt geschlossen.
Die Hauptversammlung wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Der Vorstand und der Beirat bleiben solange unverändert im Amt. Da wir keinen Etat verabschieden können, werden wir nur genehmigte Ausgaben (Zaun Charlottenwäldle) machen, sowie Ausgaben, die zur Aufrechterhaltung des normalen Vereinsbetriebes absolut notwendig sind.
Das Ordnungsamt Rottweil und der Landesverband der Gartenfreunde geben Folgendes vor:
Die Mitgliedsbeiträge für 2020 wurden abgebucht: Auf euren Bankauszügen erscheint eine Rechnungsnummer: Diese Rechnung wurde euch aus Kostenersparnisgründen nicht ausgedruckt. (200 Blatt Papier gespart)
An die Pächter:
Wenn es trocken, länger schön ist und das gesammelte Wasser zur Neige geht, werden wir das Wasser aufmachen. Bitte Abstellhähne schließen – Undichtigkeiten sofort melden!
Sonntags sind nur leichte Gartenarbeiten erlaubt.
Dazu gehören aber nicht Arbeiten, die man hört: sägen, hämmern, klopfen, usw.
Auch ist das Befahren der Anlagen am Sonntag nicht erlaubt!
Das Verbrennen von Holz – auch auf dem Grill – ist nicht erlaubt!
Ich wünsche euch einen guten Start in die Gartensaison und bleibt gesund!
gez.: Monika Albert
Landesverband der Gartenfreunde Baden-Württemberg e.V.
Heigelinstraße 15,70567 Stuttgart, Telefon 0711 / 715 53 06, Fax 0711 / 72 40 66
E-Mail: info@landesverband-bw.de, INternet : https://www.gartenfreunde-landesverband-bw.de
Aufruf an alle Pächterinnen und Pächter!
Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,
nachdem uns Vereine berichtet haben, dass trotz der derzeitigen, für jeden von uns bedrohlichen Gefahrenlage durch die Verbreitung des Corona-Virus »Großfamilientreffen« auf Kleingartenparzellen stattfinden, betonen wir nochmals, dass ausnahmslos jede Bürgerin und jeder Bürger und damit auch Kleingartenpächter die gesetzlichen Vorgaben zuverlässig und in vollem Umfang einhalten müssen!
Kleingartenanlagen sind keine rechtsfreien Gebiete!
Bitte helfen Sie alle mit, die notwendige räumliche Distanz zu Ihren Mitmenschen unbedingt einzuhalten.
Wer dies nicht tut, verstößt gegen zwingendes Recht, setzt sich einer berechtigten Strafe aus und schädigt sich und die Allgemeinheit in beschämender Weise. Darüber hinaus ist es Ehrenpflicht aller unserer Mitglieder, in dieser ernsten und schweren Zeit ein gutes Beispiel für Achtung und Selbstbeschränkung zu geben.
Wir als Gemeinschaft erwarten von jedem einzelnen Pächter, dass er das Vorrecht, einen Kleingarten zu besitzen, nicht missbraucht.
Bei Gesetzesverstößen gegen Vorschriften zum Infektionsschutz werden wir den Vereinen im Einzelfall empfehlen zu prüfen, ob das Pachtverhältnis nicht wegen schwerwiegender Störung des Gemeinschaftsfriedens gekündigt werden kann.
Verantwortungsbewusste Gartenfreunde beschränken sich aber auch freiwillig: Für einen Außenstehenden entsteht zwangsläufig der Eindruck einer Corona-Party, wenn sich eine größere Zahl von Erwachsenen mit Kindern auf einer Gartenparzelle aufhalten.
Auch wenn Sie alle zu einer häuslichen Gemeinschaft gehören sollten: Es ist nicht dem Ernst der Zeit entsprechend, wenn die einen sich zu Runden fröhlicher Geselligkeit zusammenfinden, während andere im Rettungs- und Pflegedienst, in Krankenhäusern und Hilfsorganisationen bis an die Grenze der Belastbarkeit und unter Hintanstellung aller persönlichen Interessen darum kämpfen, Leben zu retten.
Eine zeitlich und damit auch räumlich distanzierte Nutzung der Kleingartenparzelle ist gerade auch im Interesse jeder Großfamilie, deren Angehörigen auch wir die notwendige Erholung im Kleingarten von Herzen gönnen und sichern wollen.
Solidarität bedeutet aber auch Pflichtbewusstsein, freiwilligen Verzicht und Zurückhaltung
Klaus Otto Präsident | Ralf Bernd Herden Vertrauensanwalt |