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Geschichte der 10. Klasse an der Konrad-Witz-Schule Rottweil

Die 10. Klasse der Werkrealschule führt zum Mittleren Bildungsabschluss.
Der Besuch der Klasse 10 ist freiwillig.
1. Ursprüngliche Form (1995/1996 – 2008/2009)
Die »Werkrealschule« (WRS) bot besonders befähigten Hauptschülern die Möglichkeit,
über ein freiwilliges 10. Schuljahr einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsabschluss zu erwerben.
Unter »besonders befähigten Hauptschülern« verstand man hier diejenigen Schüler,
die sich durch überdurchschnittliche Leistungsstärke und -bereitschaft, ausgeprägtes Durchhaltevermögen
sowie durch Willensstärke auszeichnen.
Der Bereich
– Informatik/Wirtschaftslehre,
– Technik/Hauswirtschaftslehre und
– Physik/Biologie/Chemie
bildete das besondere Werkrealschulprofil.
Voraussetzungen für den Besuch der Klasse 10 :
- Teilnahme am Zusatzunterricht in Klasse 8 und in Klasse 9
- Notendurchschnitt 2,4 in einem Zeugnis der Klasse 9
(Halbjahreszeugnis oder Abschlusszeugnis) aus :
- Deutsch
- Englisch
- Mathematik
- dem besseren der beiden Fächer Technik bzw. Hauswirtschaftslehre und Informatik /Wirtschaftslehre
- dem besseren der beiden Fächer Physik und Biologie/Chemie

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Prüfungen am Ende der Klasse 10 :
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schriftliche Prüfung (1 Aufsatz aus 4 Angeboten)
und zusätzliche, freiwillige mündliche Prüfung in Deutsch
- schriftliche Prüfung und zusätzliche,
freiwillige mündliche Prüfung in Englisch
- schriftliche Prüfung (4 von 6 Wahlaufgaben)
und zusätzliche, freiwillige mündliche Prüfung in Mathematik
- schriftliche Prüfung und zusätzliche,
freiwillige mündliche Prüfung in Informatik/Wirtschaftslehre
- praktische Prüfung in Technik/Hauswirtschaftslehre
- mündliche Prüfung in Physik oder Biologie/Chemie *)
- in einem der übrigen Fächer mündliche (Geschichte/Gemeinschaftskunde, Religion) oder praktische (Musik, Bildende Kunst, Sport) Prüfung *)
*) Schwerpunktbenennung möglich |
2. Veränderte Form (2008/2009 – 2011/2012)
Das besondere Werkrealschulprofil wurde im Zusammenhang mit der Bildungsplanreform 2004 aufgegeben.
Die Änderungen wirkten sich zum erstenmal im Schuljahr 2008/2009 in der Klasse 10 aus.
Zum letztenmal findet diese Form in Klasse 10 im Schuiljahr 2011/2012 Anwendung.
Voraussetzungen für den Besuch der Klasse 10 :
- Teilnahme am Zusatzunterricht in Klasse 8 und in Klasse 9
- Notendurchschnitt 2,4 in einem Zeugnis der Klasse 9
(Halbjahreszeugnis oder Abschlusszeugnis) aus :
- Deutsch
- Englisch
- Mathematik
- dem besseren der beiden Fächerverbünde MNT und WAG
- dem besseren der beiden Fächerverbünde WZG und MSG

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Prüfungen während des Schuljahres
- dezentrale mündliche Prüfung in Englisch
- Fachorientierte Projektprüfung
Prüfungen am Ende der Klasse 10 :
- schriftliche Prüfung (Grundanforderungen und Aufsatzteil) und zusätzliche,
freiwillige mündliche Prüfung in Deutsch
- schriftliche Prüfung und zusätzliche,
freiwillige mündliche Prüfung in Englisch
- schriftliche Prüfung (Grund- und Wahlaufgaben) und zusätzliche,
freiwillige mündliche Prüfung in Mathematik
Die zuvor klare Abgrenzung der Aufgaben nach Themenbereichen in den schriftlichen Prüfungen
Deutsch und Mathematik und die Wahlmöglichkeit in Deutsch wurden zugunsten von gemischten Aufgaben aufgegeben.
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3. Für das Schuljahr 2012/2013 geplante Form
Nachdem der damalige Kultusministers Helmut Rau im Jahr 2008 im Rahmen der Bildungsoffensive der Landesregierung die »landesweite Einführung der Werkrealschule« angekündigt hatte, wurde das Konzept »Neue Werkrealschule« entwickelt und die Einführung vom Landtag beschlossen.
In diesem Zusammenhang beschloss die Stadt Rottweil, dass mit dem Schuljahr 2011/2012 alle öffentlichen Rottweiler Hauptschulen aufgelöst und in der Konrad-Witz-Schule als einziger öffentlicher Werkrealschule Rottweils zusammengefasst wurden.
Voraussetzungen für den Besuch der Klasse 10 :
in einem Zeugnis der Klasse 9 (Halbjahreszeugnis oder Abschlusszeugnis)
- Englischunterricht in Klasse 5 – 9
- Notendurchschnitt 3,0 als aus :
- Deutsch
- Englisch
- Mathematik
- Mindestens die Note 4 im Wahlpflichfach

Helmut Rau veranlasste die »Neue Werkrealschule«
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Prüfungen am Ende der Klasse 10 (voraussichtlich) :
- schriftliche Prüfung und zusätzliche,
freiwillige mündliche Prüfung in Deutsch
- dezentrale mündliche Prüfung +
schriftliche Prüfung und zusätzliche,
freiwillige mündliche Prüfung in Englisch
- schriftliche Prüfung und zusätzliche,
freiwillige mündliche Prüfung in Mathematik
- mündlich-praktische Prüfung im Fach Berufpraktische Kompetenz
Bei mündlichen Prüfungen kann ein Schwerpunktthema benannt werden
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4. seit Schuljahr 2012/2013 verwirklichte Form
In der Klasse 10 wirken sich die Änderungen [Einzelheiten s. Werkrealschulverordnung] im Schuljahr 2012/2013 zum erstenmal aus.
Voraussetzungen: Versetzung nach Klasse 10
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Prüfungen am Ende der Klasse 10 :
- schriftliche Prüfung und zusätzliche,
freiwillige mündliche Prüfung in Deutsch
- dezentrale mündliche Prüfung +
schriftliche Prüfung und zusätzliche,
freiwillige mündliche Prüfung in Englisch
- schriftliche Prüfung und zusätzliche,
freiwillige mündliche Prüfung in Mathematik
- mündliche Prüfung in einer besonderen Form in MNT oder Wahlpflichtfach
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Schüler, die den Hauptschulabschluss am Ende von Klasse 10 anstreben , gehen ohne Versetzungsentscheidung nach Klasse 10 über.
Sie werden gemeinsam mit den anderen unterrichtet.
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